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Steuern steuern - Das Arbeitsbuch - Mit über 100 kommentierten Charts zu Strategie und Umsetzung in Wort und Bild mit vielen Kontrollfragen

Steuern steuern - Das Arbeitsbuch - Mit über 100 kommentierten Charts zu Strategie und Umsetzung in Wort und Bild mit vielen Kontrollfragen

Johann C. Köber, Stephanie Walther

 

Verlag FinanzBuch Verlag, 2020

ISBN 9783960926528 , 272 Seiten

Format ePUB

Kopierschutz Wasserzeichen

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44,99 EUR

Für Firmen: Nutzung über Internet und Intranet (ab 2 Exemplaren) freigegeben

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Mehr zum Inhalt

Steuern steuern - Das Arbeitsbuch - Mit über 100 kommentierten Charts zu Strategie und Umsetzung in Wort und Bild mit vielen Kontrollfragen


 

1.


Einführung: Steuergrundlagen für die richtige Strategie


Drei Funktionen haben alle Steuern– unabhängig davon, ob sie bei Privatleuten oder bei Unternehmen erhoben werden. Eine der Funktionen, die Lenkungsfunktion, ist für Ihre persönliche Steuerstrategie besonders wichtig: Bietet sie doch den größten Hebel, um Ihre Steuerlast gezielt zu senken. In diesem Abschnitt des Arbeitsbuches erfahren Sie die Grundlagen, die Sie zur Steuergestaltung in Unternehmen und Privatvermögen stets im Kopf haben sollten.

Funktionen von Steuern

Diese drei Funktionen von Steuern sollten Sie kennen


Meist wird nur die Finanzierung des Staates, sprich der Fiskalzweck, als Funktion einer jeglichen erhobenen Steuer wahrgenommen. Doch das ist nicht der einzige Zweck.

Durch Umverteilung dienen Steuern außerdem dem Prinzip des Sozialstaates. Reiche Menschen werden höher besteuert als finanziell schwächer gestellte. So müssen zum Beispiel auf den Erwerb von Grundnahrungsmitteln weniger Steuern gezahlt werden als auf andere Güter. Besonders Gutverdienende müssen außerdem zusätzlich die sogenannte »Reichensteuer« zahlen, das sind zusätzliche 3 Prozent auf den sonst maximalen Einkommensteuersatz von 42 Prozent. Diese »Reichensteuer« gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 270.000 Euro (rund 540.000 Euro bei Eheleuten).

Besonders interessant für die Steuergestaltung ist es, sich mit der Lenkungsfunktion von Steuern zu beschäftigen. Tatsächlich befassen sich die meisten Steuergesetze mit Begünstigungen, die Wohlverhalten belohnen. Es ist wichtig, die Lenkungsmöglichkeiten zu kennen, um die Begünstigungen und Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können. Dies ist keinesfalls verboten, sondern es entspricht sogar der Verantwortung eines jeden Unternehmers und gehört damit zu seinen Aufgaben – dieses Verhalten ist vom Staat nicht nur geduldet, nein, es ist erwünscht.

Beispiele für die Funktionen von Steuern


Fiskalzweck / Finanzierung des Staates

Umverteilungszweck / Sozialstaatprinzip

  • Finanzieller Ausgleich sozialer Unterschiede
  • Begünstigte Umsatzsteuersätze
  • Progressiver Einkommensteuersatz

Lenkungszweck / Steuerungsfunktion

  • Tabaksteuer, Alkopop-Steuer, Benzinsteuer
  • »CO2-Steuer«
  • Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Lenkungszweck: steuerliche Förderung für staatlich erwünschtes Verhalten


Unternehmen werden steuerlich begünstigt, weil sie Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft in Schwung bringen. Die Nutzung der bestehenden Steuerregeln ist dabei vom Staat sogar erwünscht, da verantwortungsvolles und aktives unternehmerisches Handeln zum Wirtschaftswachstum beiträgt. So können Unternehmer Investitionen steuerlich geltend machen (teilweise schon steuerfrei dafür ansparen). Dagegen muss privater Konsum voll versteuert werden – mit einem progressiven Steuertarif. Durch niedrige Steuersätze wird Investitionstätigkeit bei Unternehmen erleichtert. Wer die Regeln kennt, kann selbst mit durchschnittlichen Einnahmen nachhaltig ein Vermögen aufbauen.

Es ist Aufgabe der Steuerpflichtigen, die Voraussetzungen für eine möglichst geringe Steuerlast zu schaffen. Hierfür kann es erforderlich sein, ausgetretene Pfade zu verlassen und einen bisher unbekannten Weg zu gehen. Der Weg ist vorhersehbar und mit erfahrener Begleitung einfach zu bewältigen.

So besteuert der Fiskus zum Beispiel nur sieben Einkunftsarten. Die Liste der steuerfreien Tatbestände umfasst dagegen 70 Punkte (teilweise mit Unterpunkten). Um die Lenkungsfunktion von Steuern gezielt für sich arbeiten zu lassen, können Sie zunächst diese Liste nutzen.

BEISPIEL

Wertsteigerungen im Privatvermögen sind außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei, im Betriebsvermögen jedoch steuerpflichtig. Demnach muss man nur ein Gefühl dafür entwickeln, welche Vermögensgegenstände im Wert voraussichtlich steigen werden, und man weiß, wie sich eine steuerfreie Einnahme erzielen lässt. Auf die Zuordnung kommt es an – zum Unternehmens- oder Privatvermögen.

Steuersysteme: Konsum wird anders besteuert als Investitionen


Wozu wird das verdiente Geld eingesetzt? Diese Frage ist maßgeblich für den Fiskus bei der Bemessung der Steuern. Denn gesellschaftlich wünschenswertes Wohlverhalten soll steuerlich gefördert werden. Ein Einsatz erzielten Einkommens allein für den privaten Konsum bringt der gesamten Gesellschaft weniger als eine gezielte Investition, die zum Beispiel Arbeitsplätze schafft oder einem gemeinnützigen Zweck dient. Entsprechend unterscheidet der Fiskus zwischen Menschen (Konsum) und Körperschaften (Investitionen). Im Folgenden erfahren Sie, welche Steuersätze jeweils gelten und welche Systematik dahintersteckt.

Steuersätze im Vergleich: Konsum versus Investitionen


Die verschiedenen Steuersysteme

Einkommensteuer (linke Seite) und Körperschaftsteuer (rechte Seite)


Das deutsche Steuersystem unterscheidet zwischen der Besteuerung von Menschen (linke Seite im Schaubild) und privaten Körperschaften (rechte Seite im Schaubild). Die Steuertarife auf beiden Seiten des Schaubilds sind sehr unterschiedlich.

Linke Seite des Schaubilds: Der einzelne Mensch muss Einkommensteuern zahlen. Der Einkommensteuertarif sieht vor, dass sehr niedrige Einkommen (bis ca. 10.000 Euro pro Jahr) gar nicht besteuert werden. Hier steht jedem Menschen (auch Kindern) ein Grundfreibetrag zu. Außerdem werden verschiedene pauschale Abzüge vorgenommen. Dann steigt der Tarif progressiv auf 42 Prozent an. Wer mehr als rund 270.000 Euro verdient (bei Ehepaaren sind es rund 540.000 Euro), muss zusätzliche 3 Prozent Steuern zahlen (als sogenannte Reichensteuer).

Rechte Seite des Schaubilds: Die Besteuerung von Körperschaften (dazu gehören etwa GmbHs, AGs, eingetragene Genossenschaften und Stiftungen) erfolgt über die Körperschaftsteuer – und hier gilt eine Flatrate von 15 Prozent. Das ist im Vergleich zur Einkommensteuer etwas ungünstiger bei sehr kleinem Gewinn. Bei hohen Gewinnen aber ist die Körperschaftsteuer deutlich niedriger und damit von Vorteil. Zusätzlich gibt es die Gewerbesteuer, die von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird, in der ein gewerbliches Unternehmen seinen Sitz hat. Die Gewerbesteuer beträgt meistens zwischen 10 und 16 Prozent und fällt mit kluger steuerlicher Gestaltung erst ab einer bestimmten Gewinnhöhe an.

FAZIT

Die Lenkungsfunktion von Steuern kann jeder für sich nutzen, der sich in die Situation bringt, auf beiden Seiten des Systems Einkommen zu erzielen. Das optimale steuerliche Ergebnis erhalten Sie, wenn Sie die linke Seite und die rechte Seite geschickt miteinander kombinieren: Links werden die notwendigen Konsumausgaben besteuert und rechts alle darüber hinausgehenden Einkünfte. Diese dienen dann – niedrig besteuert – dem Aufbau von Vermögen.

Steuersystem: die Privatebene (Einkommensteuer)


Werfen wir zunächst einen Blick auf die Privatebene. Hier gilt ein progressiver Steuertarif, wie das folgende Schaubild zeigt.

1. Steuersystem | Privatebene

Rasch ansteigende Steuersätze von 14 bis 42 Prozent

Arbeitnehmer, Freiberufler und Einzelunternehmer werden in aller Regel auf der linken Seite nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Dies ist bei niedrigem Einkommen steuerlich günstig: Der Eingangssteuersatz beträgt nur 14 Prozent. Doch steigt der Steuersatz dann schnell an. Bereits ab einem Jahreseinkommen von ca. 55.000 Euro wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent erreicht.

Wie der Einzelne seine persönlichen Einkommensteuern an den Fiskus abführt, hängt davon ab, auf welche Weise er sein Geld verdient.

  • Der gesamte Verdienst von Arbeitnehmern wird noch vor Auszahlung durch den Einbehalt der Lohnsteuer besteuert. Außerdem werden zusätzlich die Sozialbeiträge abgezogen. Das führt dazu, dass viele Arbeitnehmer das Gefühl haben, ihnen gehöre nur der Nettolohn, wohingegen sie doch eigentlich den Bruttolohn erwirtschaften.
  • Für Freiberufler und Einzelunternehmer wird keine Lohnsteuer einbehalten. Sie müssen jedoch auf das erwartete Einkommen vierteljährlich die Einkommensteuer vorauszahlen.

Das nach Abzug der Steuern vorhandene Geld (oft weniger als 50 Prozent der Einnahmen) muss reichen, um sämtliche privaten Konsumausgaben (Nahrung, Kleidung, Wohnen, Urlaub etc.) zu decken. Was dann noch übrig ist, soll zur Vorsorge und zum...