Suchen und Finden

Titel

Autor

Inhaltsverzeichnis

Nur ebooks mit Firmenlizenz anzeigen:

 

Überwachung und Kontrolle. - Telekommunikationsdaten als Gegenstand strafprozessualer Ermittlungen.

Überwachung und Kontrolle. - Telekommunikationsdaten als Gegenstand strafprozessualer Ermittlungen.

Jürgen Welp

 

Verlag Duncker & Humblot GmbH, 2021

ISBN 9783428502554 , 156 Seiten

Format PDF

Kopierschutz Wasserzeichen

Geräte

69,90 EUR

Für Firmen: Nutzung über Internet und Intranet (ab 2 Exemplaren) freigegeben

Derzeit können über den Shop maximal 500 Exemplare bestellt werden. Benötigen Sie mehr Exemplare, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Mehr zum Inhalt

Überwachung und Kontrolle. - Telekommunikationsdaten als Gegenstand strafprozessualer Ermittlungen.


 

Seit Einführung der digitalen Fernmeldetechnik wird über jede Telekommunikationsbeziehung ein Datensatz angelegt und gespeichert, über den die Telekommunikationsunternehmen auf Anforderung der Strafverfolgungsorgane Auskunft zu erteilen haben. Die Daten unterfallen dem Schutz des Art. 10 GG. Der Eingriffstatbestand (§ 12 des Fernmeldeanlagengesetzes) enthält gleichwohl keine begrenzenden Kriterien hinsichtlich der Anlaßtaten, des Verdachtsgrades und der Subsidiarität des Eingriffs. Reformvorhaben des Gesetzgebers sind gescheitert. Nach wiederholten Verlängerungen ist die Geltungsdauer des § 12 FAG nunmehr bis zum 31. 12. 2001 befristet. Der Autor erörtert in der vorgelegten Arbeit den Anwendungsbereich des Eingriffstatbestandes, analysiert seine verfassungsrechtlichen Defizite und entwickelt die Anforderungen, denen eine Nachfolgenorm zu entsprechen hat. Im einzelnen behandelt Jürgen Welp im Rahmen der Erörterungen zum Anwendungsbereich der Eingriffsnorm den Gegenstand der Auskunftspflicht, die Informationsbeschaffungspflicht der Telekommunikationsunternehmen, die Individualisierung des Nachrichtenverkehrs, den zeitlichen Anwendungsrahmen, das Kompetenzsystem und den Rechtsschutz. Die Verfassungsmäßigkeit der Norm wird unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit und der Angemessenheit erörtert. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Zielwahl-Suche; sie besteht in einem Abgleich aller von dem Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten, um die Anschlußnummern der unbekannten Anrufer eines bekannten Anschlusses zu ermitteln. Der Autor erörtert abschließend die prozessualen Befugnisse der Telekommunikationsunternehmen und die Entschädigungspflicht. Unter Überwachung versteht Welp die begleitende Beobachtung der Telekommunikation, unter Kontrolle die Überprüfung der hinterlassenen Datenspuren. Unter den Bedingungen der elektronischen Speicherung von Verbindungsdaten gehen beide Eingriffsformen ineinander über. Die differenzierenden Eingriffstatbestände des § 100 a StPO und des § 12 FAG werden dieser Gegebenheit nicht gerecht.