Suchen und Finden

Titel

Autor

Inhaltsverzeichnis

Nur ebooks mit Firmenlizenz anzeigen:

 

Religiöse Toleranz und religiöse Koexistenz im Heiligen Römischen Reich nach 1648 - Der Westfälische Friede und konfessionelle Konflikte

Religiöse Toleranz und religiöse Koexistenz im Heiligen Römischen Reich nach 1648 - Der Westfälische Friede und konfessionelle Konflikte

Anonym

 

Verlag GRIN Verlag , 2021

ISBN 9783346334114 , 25 Seiten

Format PDF

Kopierschutz frei

Geräte

15,99 EUR

Für Firmen: Nutzung über Internet und Intranet (ab 2 Exemplaren) freigegeben

Derzeit können über den Shop maximal 500 Exemplare bestellt werden. Benötigen Sie mehr Exemplare, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Mehr zum Inhalt

Religiöse Toleranz und religiöse Koexistenz im Heiligen Römischen Reich nach 1648 - Der Westfälische Friede und konfessionelle Konflikte


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit untersucht die 'konfessionelle Konfliktdynamik' (Whaley 2000) in der zweiten Hälfte der Reichsgeschichte, wobei die Frage nach religiöser Toleranz und religiöser Koexistenz im Vordergrund steht. Der Westfälische Friede vom 24. Oktober 1648 markierte den Abschluss des Dreißigjährigen Krieges und sollte auch die Zeit der Religionskriege endgültig beenden. Tatsächlich kam es nach 1648 nicht erneut zu einem vergleichbaren Konfessionskrieg - im Gegenteil, die Zahl der religiösen Verfolgungen im Heiligen Römischen Reich nahm sogar ab. Dies brachte Historiker in der Vergangenheit dazu, einen Bedeutungsverlust des Konfessionellen anzunehmen und deshalb beim Westfälischen Frieden eine Epochengrenze anzusetzen. Mit dem Ende des konfessionellen Zeitalters wird gleichzeitig der Beginn einer Säkularisierung impliziert. Konfessionelle Auseinandersetzungen prägten reichspolitische wie auch territoriale Verhältnisse jedoch weiterhin. Ein Wandel ist dennoch wahrzunehmen: Konfessionelle Unstimmigkeiten oder Toleranzdebatten hatten in der Reichspolitik fortan weniger einen theologischen Charakter, Argumente wurden vielmehr rechtlich bzw. juristisch begründet.