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Erschöpfungsgrundsatz im Immaterialgüterrecht und Urheberrecht. Patent- und Markenrecht

Erschöpfungsgrundsatz im Immaterialgüterrecht und Urheberrecht. Patent- und Markenrecht

Thomas Siegbert

 

Verlag GRIN Verlag , 2021

ISBN 9783346355379 , 57 Seiten

Format PDF

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Erschöpfungsgrundsatz im Immaterialgüterrecht und Urheberrecht. Patent- und Markenrecht


 

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,3, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Erschöpfungsgrundsatz im Immaterialgüterrecht und Urheberrecht. Zunächst wird der Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht erläutert und dargestellt. Hierbei wird nicht nur auf die allgemeine Erschöpfung des § 17 II UrhG eingegangen, sondern auch auf die Erschöpfung von Computerprogrammen und Datenbanken. Im darauffolgenden Abschnitt erfolgt dann eine Betrachtung weiterer Immaterialgüterrechte, bei denen die Erschöpfung vorgesehen ist. Hierbei wird der Schwerpunkt auf das Patentrecht und das Markenrecht gelegt. Die Erschöpfung in weiteren Immaterialgüterrechten wird anschließend zusammengefasst. Immaterialgüterrechte sind in der heutigen Zeit ein sehr wichtiges Gut. Der Begriff des Immaterialgüterrechts ist hierbei ein Sammelbegriff, unter welchem sämtliche nationale wie auch internationale Rechtsvorschriften zusammengefasst werden. Mit diesem kann sich der Inhaber eines geistigen Guts die Rechte daran sichern und sich somit vor einem Eingriff in dieses geistige Gut schützen. Jedoch sind die Rechte und die wirtschaftliche Verwertbarkeit des geistigen Guts des Rechteinhabers nur eine Seite der Medaille. Es besteht zugleich ein Interesse der Allgemeinheit, ein geistiges Gut, dass rechtmäßig erworben wurde, ungehindert benutzen und weiterveräußern zu können. Verdeutlicht wird das unter anderem durch den Grundgedanken des europäischen Gesetzgebers, der einen möglichst freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten gewährleisten möchte. In diesem Spannungsverhältnis zwischen den Rechteinhabern des immateriellen Guts auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Bedürfnis der Allgemeinheit an einer möglichst freien und ungehinderten Benutzung und Verwertung des erworbenen Guts greift der Erschöpfungsgrundsatz.