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Abfallwirtschaft in Bund und Ländern. - Perspektiven des föderalen Umweltschutzes am Beispiel der Abfallwirtschaft. Wissenschaftliche Tagung des Forschungszentrums Umweltrecht - FZU der Humboldt-Universität zu Berlin am 21. März 2002.

Abfallwirtschaft in Bund und Ländern. - Perspektiven des föderalen Umweltschutzes am Beispiel der Abfallwirtschaft. Wissenschaftliche Tagung des Forschungszentrums Umweltrecht - FZU der Humboldt-Universität zu Berlin am 21. März 2002.

Michael Kloepfer

 

Verlag Duncker & Humblot GmbH, 2022

ISBN 9783428510979 , 137 Seiten

Format PDF

Kopierschutz Wasserzeichen

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84,90 EUR

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Abfallwirtschaft in Bund und Ländern. - Perspektiven des föderalen Umweltschutzes am Beispiel der Abfallwirtschaft. Wissenschaftliche Tagung des Forschungszentrums Umweltrecht - FZU der Humboldt-Universität zu Berlin am 21. März 2002.


 

Auch sechs Jahre nach In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist das Abfallrecht von einer besonderen Dynamik in der Rechtsentwicklung geprägt, die den Rechtsanwender, insbesondere die Unternehmen der Abfallwirtschaft als primäre Normadressaten vor große praktische Probleme stellt. Die in vielen Einzelfragen bestehende Rechtsunsicherheit wird in nicht unerheblichem Maße durch die bundesstaatliche Ordnung forciert, z. B. durch die Verteilung der Gesetzgebungs- und Vollzugszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, das Verhältnis zwischen dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes und den einzelnen Landesabfallgesetzen bzw. die fehlende Anpassung des Landesrechts an das Bundesrecht. Hinzu kommt die ambivalente Stellung der Länder im weiterhin vielfach von Kommunen und Landesgesellschaften dominierten Bereich der Abfallentsorgung: Die Länder sind Normgeber und mittelbar zugleich Normadressaten ihrer eigenen Regeln. Inwieweit die Privatisierung der Abfallentsorgung einen gewissen Ausweg aus diesem Dilemma verheißt, wird von den Vertretern der unterschiedlichen Interessengruppen erwartungsgemäß unterschiedlich beurteilt. Jedenfalls könnten von Konzentrationsbewegungen in der Abfallwirtschaft über die Ländergrenzen hinweg erhebliche unitaristische Tendenzen ausgehen. Da die Eck- und Schwerpunkte der Debatte um das deutsche und das europäische Abfallrecht, aber auch um die bundesstaatlichen Effekte für den Umweltschutz sich ständig verschieben, hat das Forschungszentrum Umweltrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 21. März 2002 erneut eine Tagung veranstaltet, die das wechselhafte Spannungsverhältnis zwischen Abfallrecht und bundesstaatlicher Ordnung aus aktueller Sicht sowohl der Wissenschaft wie auch der konkret Normbetroffenen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen der Abfallwirtschaft, ausleuchtete. Der vorliegende Tagungsband dokumentiert die Vorträge der Referenten aus den Bereichen Wirtschaft, Staat und Wissenschaft, spiegelt den gegenwärtigen Diskussionsstand zum Zustand des deutschen Abfallföderalismus wider und erweitert ihn abschließend um die allgemeinen Perspektiven des Umweltschutzes im Bundesstaat. Aus dem Vorwort

Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974-1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976-1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992-2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992-1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission »Umweltgesetzbuch« und von 1999-2001 und 2005-2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008-2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig.