Suchen und Finden

Titel

Autor

Inhaltsverzeichnis

Nur ebooks mit Firmenlizenz anzeigen:

 

Der Planungsgrundsatz der nachhaltigen Raumentwicklung.

Der Planungsgrundsatz der nachhaltigen Raumentwicklung.

Henning Bode

 

Verlag Duncker & Humblot GmbH, 2022

ISBN 9783428511747 , 343 Seiten

Format PDF

Kopierschutz Wasserzeichen

Geräte

99,90 EUR

Für Firmen: Nutzung über Internet und Intranet (ab 2 Exemplaren) freigegeben

Derzeit können über den Shop maximal 500 Exemplare bestellt werden. Benötigen Sie mehr Exemplare, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Mehr zum Inhalt

Der Planungsgrundsatz der nachhaltigen Raumentwicklung.


 

Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung soll nach der gesetzgeberischen Konzeption des novellierten Raumordnungsrechts als Handlungsmaxime bei der raumplanerischen Aufgabenerfüllung und als Auslegungs- und Anwendungsmaxime der Raumordnungsgrundsätze fungieren. Diese vom Gesetzgeber übertragene Steuerungsfunktion kann nur ein Grundsatz mit hinreichend bekannten Konturen und abgrenzbaren Inhalten entfalten. Ausgehend von einer Darstellung der politischen und völkerrechtlichen Grundlagen und Entwicklungslinien, befaßt sich der Autor daher mit dem rechtlichen Gehalt dieses Grundsatzes am Beispiel des Raumordnungsrechts. Nach einer rechtsdogmatischen Einordnung der neuen Leitvorstellung wird das Verhältnis zwischen Nachhaltigkeitsprinzip und Vorsorgeprinzip näher beleuchtet. Sodann werden Inhalt und Funktion der neuen Leitvorstellung näher analysiert und Möglichkeiten und Grenzen zur leitbildgerechten Operationalisierung aufgezeigt. Schließlich wird, ausgehend von der planungsrechtlichen Abwägungsdogmatik, untersucht, inwiefern der Grundsatz der nachhaltigen Raumentwicklung rechtspraktische Konsequenzen für die planenden Stellen zeigt. In diesem Zusammenhang werden am Beispiel typisierter Vorrangregeln Möglichkeiten zur leitbildgerechten Strukturierung der planerischen Abwägungs- und Ausgleichsentscheidung dargestellt. Der Verfasser kommt im wesentlichen zu dem Ergebnis, daß der Planungsgrundsatz der nachhaltigen Raumentwicklung auf eine Gesamtabwägung integrativ ermittelter Belange zielt, die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials beeinflußt und einem vollständigen Zurücksetzen einer der drei leitbildimmanenten Dimensionen entgegensteht.