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Römisches Strafrecht. - Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Erste Abteilung, vierter Teil. Hrsg. von Karl Binding.

Römisches Strafrecht. - Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Erste Abteilung, vierter Teil. Hrsg. von Karl Binding.

Theodor Mommsen, Karl Binding

 

Verlag Duncker & Humblot GmbH, 2023

ISBN 9783428561346 , 1102 Seiten

Format PDF

Kopierschutz Wasserzeichen

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279,90 EUR

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Römisches Strafrecht. - Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Erste Abteilung, vierter Teil. Hrsg. von Karl Binding.


 

Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.

»Historiker, * 30.11.1817 Garding bei Eiderstedt (Schleswig-Holstein), ? 1.11.1903 Berlin-Charlottenburg. Bis zum 17. Lebensjahr wurde M. zusammen mit seinen beiden jüngeren Brüdern vom Vater unterrichtet. Obwohl dieser Pfarrer war, zeigte M. ein durchgehend distanziertes Verhältnis zum Christentum und zum >Wunderland Religion< überhaupt. 1834-38 besuchte er das Christianeum in Altona, 1838-43 studierte er an der Univ. Kiel, damals zu Dänemark gehörig, Rechtswissenschaft. Nach seiner Promotion über röm. Recht ging er mit einem dän. Stipendium nach Frankreich und Italien, wo er sich unter dem Einfluß von Bartolommeo Borghesi den Inschriften des Kgr. Neapel widmete. Während der Revolution 1848 wandte sich M. als Journalist gegen die dän. Ansprüche auf Schleswig-Holstein. Im gleichen Jahr erhielt er eine rechtswissenschaftliche Professur in Leipzig, die er 1851 verlor, als er mit Moriz Haupt und Otto Jahn gegen den sächs. Verfassungs-Oktroi protestierte. M. fand 1852 Aufnahme in Zürich, ging 1854 nach Breslau und kam auf Intervention Alexander v. Humboldts 1858 an die Berliner Akademie, deren korrespondierendes Mitglied er 1853 geworden war. 1874 wurde er Sekretär der Historisch-Philologischen Sektion und legte den Posten erst 1895 während des Antisemitismus-Streits mit Treitschke nieder. 1861-87 hielt M. - nie habilitiert - regelmäßig Vorlesungen (vier Wochenstunden) und Seminare (zwei Wochenstunden) an der Berliner Universität. Die Themen entstammten überwiegend seinem wichtigsten Forschungsgebiet, der röm. Kaisergeschichte. Zu seinen Schülern gehören O. Hirschfeld, H. Dessau, A. v. Domaszewski, O. Seeck, L. M. Hartmann und U. Wilcken. 1874/75 bekleidete M. das Rektorenamt. Als M. nach Berlin berufen wurde, hatte er schon 262 Publikationen vorgelegt, darunter seine Römische Geschichte (I-III, 1854-56), verfaßt auf Drängen der Verleger Hirzel und Reimer. Das Werk wurde schnell populär, trotz der Kritik durch D. F. Strauß, Bachofen und Gregorovius, und ist bis heute eines der meistgelesenen und meistübersetzten Geschichtswerke deutscher Sprache. Die ersten drei Bände behandeln die Röm. Republik unter dem Gesichtspunkt einer >nationalen Einigung< Italiens und einer allmählichen Demokratisierung der res publica. Die Römer waren nach M. >ein freies Volk, das zu gehorchen verstand, in klarer Absagung von allem mystischen Priesterschwindel, in unbedingter Gleichheit vor dem Gesetz und unter sich, in scharfer Ausprägung der eigenen Nationalität.