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Atypischer Einzelfall und allgemeines Gesetz - Die Berücksichtigung atypischer Sachverhalte im Zusammenspiel von Rechtsetzung und gebundener Rechtsanwendung

Atypischer Einzelfall und allgemeines Gesetz - Die Berücksichtigung atypischer Sachverhalte im Zusammenspiel von Rechtsetzung und gebundener Rechtsanwendung

Max Weber

 

Verlag Mohr Siebeck , 2023

ISBN 9783161619670 , 278 Seiten

Format PDF

Kopierschutz DRM

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79,00 EUR

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Atypischer Einzelfall und allgemeines Gesetz - Die Berücksichtigung atypischer Sachverhalte im Zusammenspiel von Rechtsetzung und gebundener Rechtsanwendung


 

Gesetze sollen grundsätzlich allgemein gelten. Der Gesetzgeber muss deshalb eine Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen berücksichtigen und kann seine Regelung nicht am konkreten Fall ausrichten. In atypischen Fällen kann ein Gesetz dadurch zu unbilligen Ergebnissen führen. Kommt es im Einzelfall zu einer solchen atypischen Härte, wirft das einerseits Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit des jeweiligen Gesetzes auf - etwa mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder den Gleichheitssatz. Soweit das Gesetz aber verfassungsgemäß ist, stellt sich andererseits auch die Frage, ob ein unbilliges Ergebnis auf Rechtsanwendungsebene korrigiert werden kann. Insofern kommt zwar grundsätzlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im konkreten Fall in Betracht. Gerade in der gebundenen Verwaltung stößt dieses Vorgehen aber an dogmatische Grenzen. Eine Möglichkeit zur Kompensation atypischer Härten bietet schließlich der allgemeine Aufopferungsgedanke.