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Das Edikt 'Cunctos Populos' und die Religionspolitik Theodosius I. - Einheitsprogramm oder politischer Teilaspekt?

Das Edikt 'Cunctos Populos' und die Religionspolitik Theodosius I. - Einheitsprogramm oder politischer Teilaspekt?

Ruben Schapke

 

Verlag GRIN Verlag , 2024

ISBN 9783964876737 , 26 Seiten

Format PDF

Kopierschutz frei

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15,99 EUR

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Das Edikt 'Cunctos Populos' und die Religionspolitik Theodosius I. - Einheitsprogramm oder politischer Teilaspekt?


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Geschichte Europas, Note: 1,3, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Historisches Institut), Veranstaltung: Proseminar Antike, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Vordergrund dieser Arbeit steht die Frage nach dem tatsächlichen Stellenwert des Christentums in der kaiserlichen Politik in Abgrenzung zu der in der christlichen Geschichtsschreibung überlieferten Darstellung. Auch sollen mögliche Motive herausgestellt werden, die den Kaiser zu seiner religionspolitischen Ausrichtung geführt haben könnten. Sah Theodosius sich als guter und demütiger Christ dazu veranlasst, sein ganzes politisches Handeln der Religion unterzuordnen? Oder war das Christentum nur ein opportuner Bestandteil im Gesamtkonstrukt der kaiserlichen Politik? Durch eine kontextbezogene und quellenbasierte Untersuchung soll gezeigt werden, welchen Rang der Kaiser dem Christentum zusprach, welche Ziele er mit seiner Religionspolitik verfolgte und wie stark fremde Einflüsse dabei war. Das 4. Jahrhundert nach Christus war eine Zeit großer Veränderungen, aus denen das Christentum als neue religionspolitische Vormacht hervorging. Theodosius I. regierte das Imperium Romanum am Ende dieses Jahrhunderts und wird bis heute als Wegbereiter der christlich-römischen Staatsreligion verstanden, weswegen er nicht zuletzt auch den Beinamen eines 'Großen' trägt. Als Beleg für seinen Einfluss wird oft das kaiserliche Edikt 'Cunctos populos', angeführt, welches am 28. Februar 380 erlassen wurde und gemeinhin als Erhebung des Christentums zur römischen Staatsreligion verstanden wird. Es wird als Auftakt eines Prozesses verordnet, der von antipaganen und antihäretischen Gesetzgebungen geprägt war und nicht zuletzt die Grundlage für die Vorherrschaft der katholischen Kirche im Mittelalter bedingte.