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Realteilungen von Personengesellschaften - Rechtsfolgen der Realteilung, Vorschriften zur Missbrauchsabwehr

Realteilungen von Personengesellschaften - Rechtsfolgen der Realteilung, Vorschriften zur Missbrauchsabwehr

Jan Erik Albers

 

Verlag GRIN Verlag , 2024

ISBN 9783389009772 , 17 Seiten

Format PDF

Kopierschutz frei

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13,99 EUR

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Realteilungen von Personengesellschaften - Rechtsfolgen der Realteilung, Vorschriften zur Missbrauchsabwehr


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management Hannover, Veranstaltung: Besteuerung von Übertragungsvorgängen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Hausarbeit soll zunächst der Begriff der Realteilung dargestellt und handels- und steuerrechtlich eingeordnet werden. Daraufhin folgt eine Erläuterung der verschiedenen Arten der Realteilung und der Voraussetzungen. Anschließend werden die Rechtsfolgen der Realteilung beleuchtet und auf verschiedene Vorschriften zur Missbrauchsabwehr eingegangen. Nachfolgend wird ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bezüglich der Zurechnung eines aus Sperrfristverletzung resultierenden Gewinns herangezogen, um einen Praxisbezug herzustellen. Abgeschlossen wird die Hausarbeit durch ein Fazit, welches die wesentlichen Aspekte noch einmal zusammenfasst. Beschließen Gesellschafter eine gemeinsame Personengesellschaft auflösen, z. B., weil die gemeinsam gesetzten Ziele nicht mehr verwirklicht werden können, kommt es zur Auseinandersetzung der Personengesellschaft, welche regelmäßig durch Liquidation gem. § 145 Abs. 1 HGB erfolgt, sofern keine andere Art der Auseinandersetzung vereinbart wurde. Folge einer Liquidation ist unter anderem die Aufdeckung stiller Reserven, welche in den im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgütern enthalten sind. Als andere Art der Auseinandersetzung hat der Gesetzgeber hier die Möglichkeit der Realteilung geschaffen. Gem. § 16 Abs. 3 S. 2 EStG besteht mit der Realteilung die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter zu Buchwerten zu übertragen und die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden.