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Gesammelte Reden und Abhandlungen. - Hrsg. von Paul Oertmann.

Gesammelte Reden und Abhandlungen. - Hrsg. von Paul Oertmann.

Bernhard Windscheid, Paul Oertmann

 

Verlag Duncker & Humblot GmbH, 2024

ISBN 9783428571741 , 470 Seiten

Format PDF

Kopierschutz Wasserzeichen

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119,90 EUR

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Gesammelte Reden und Abhandlungen. - Hrsg. von Paul Oertmann.


 

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»Jurist, ist geboren zu Düsseldorf am 26. Juni 1817 als Sohn des kgl. Hypothekenbewahrers Ferdinand W. Er studirte zu Bonn und Berlin, bestand die erste Staatsprüfung 1837 und promovirte am 22. Decbr. 1838. Darauf habilitirte er sich als Privatdocent zu Bonn 1840, wurde dort im Sommer 1847 außerordentlicher Professor, im Herbst desselben Jahres als ordentlicher Professor nach Basel berufen, und vertauschte diese Universität 1852 mit Greifswald. Von dort ging er 1857 nach München, wo er wol die stärkste Vorlesungsthätigkeit entfaltet hat. Weniger behagte es ihm in Heidelberg, wohin er im J. 1871 als Nachfolger Vangerow's gewonnen wurde. So siedelte er bereits 1874 nach Leipzig über, um dort wieder fest Wurzel zu fassen; er ist da am 26. October 1892 gestorben, während dieser ganzen Zeit ununterbrochen akademisch thätig, mit Ausnahme der Jahre 1880-1883, während deren er, als Mitglied der Commission für die Abfassung eines Entwurfes zu einem Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, sich vielfach in Berlin aufhalten muhte. Im J. 1880 war er, nach dem Tode Wächter's. Leipziger >Ordinarius< geworden, der letzte, der dieses alte Facultätsamt mit wesentlich spruchcollegialer Bedeutung versehen hat; im J. 1883 schied er aus jener Commisson, der er seit ihrer Einsetzung (1874) angehört hatte, aus, da ihm >persönliche und dienstliche Verhältnisse die längere Abwesenheit von Leipzig nicht gestatteten<. Außer bei dieser Gelegenheit ist W. im öffentlichen Leben kaum hervorgetreten, es sei denn gelegentlich der Altkatholiken-Bewegung, welcher er sich in ihren ersten Jahren anschloß; kurz vor seinem Lebensende ist er übrigens zum Protestantismus übergegangen. Windscheid's frühere Schriften sind im wesentlichen, abgesehen von Recensionen u. dgl., folgende: >Zur Lehre des Code Napoleon von der Ungültigkeit der Rechtsgeschäfte< (1847); >Ueber das Prinzip des SCltum. Vellejanum< (im Archiv für civilistische Praxis 32, 283-324); >Die Lehre von der Voraussetzung< (1850); >Die Wirkung der erfüllten Bedingung< (1851); >Die actio des römischen Civilrechts vom Standpunkte des heutigen Rechts< (1856) und, infolge eines gegen letztere Schrift von Muther gerichteten, außergewöhnlich scharfen Angriffs: >Die actio. Abwehr gegen Dr. Th. Muther< (1857). - Von diesen Schriften sind zweifellos die bedeutendsten die letzten. In der Lehre von der Bedingung bricht der Verfasser zum ersten Male mit der herrschenden Anschauung von der Rückziehung; in den Ausführungen über die actio stellt er den modern gleichwerthigen Begriff des Anspruches auf; aber auch schon bei der Behandlung der Voraussetzung entwickelt er eine weitergehende neue Idee, welche freilich weniger allgemeinen Anklang gefunden hat, obschon ihr Urheber zäh an ihr festhielt, selbst in einem besonders dieser Frage gewidmeten Aufsatz im civilistischen Archiv 78, 161 fg. Allen diesen früheren Arbeiten aber ist Eins gemein: es handelt sich bei ihnen durchweg um Ziehung systematischer Grundlinien und Auffindung systematisch wünschenswerther Ergänzungsstücke; so erschienen sie als Vorstudien zu Windscheid's Lebenswerk, seinem >Lehrbuche des Pandektenrechts<. Dieses dreibändige Werk erschien in erster Auftage 1862-1870, in zweiter Auflage 1870-1871, die siebente und letzte datirt von 1891. Die kennzeichnende Eigenthümlichkeit besteht vor allem in der erreichten Absicht größter Vollständigkeit der Litteratursammlung und Litteraturverarbeitung, einer Vollständigkeit, welche sich nur erzielen ließ, indem der Verfasser von Ausgabe zu Ausgabe fast seine ganze schriftstellerische Thätigkeit auf die Einarbeitung der neueren Erscheinungen beschränkte. Denn nicht etwa um bloße Titel und oberflächliche Notizen handelte es sich ihm dabei; sondern darum, jede der zahllosen Schriften dieses weiten Gebietes auf ihre Bedeutung zu prüfen, mit einem scharf treffenden Worte der Anerkennung oder des Tadels in den Noten zu erwähnen und, falls dies nöthig erschien, mit ihren wesentlichen Ergebnissen in den Text aufzunehmen.