Suchen und Finden

Titel

Autor

Inhaltsverzeichnis

Nur ebooks mit Firmenlizenz anzeigen:

 

Eigentum - Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen

Eigentum - Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen

Otto Depenheuer

 

Verlag Springer-Verlag, 2005

ISBN 9783540269267 , 167 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

Geräte

62,94 EUR

Mehr zum Inhalt

Eigentum - Ordnungsidee, Zustand, Entwicklungen


 

Eigentum als Ordnungsidee - Wert und Preis des Eigentums (S. 19)

Paul Kirchhof
Die Ordnungsidee des Eigentums scheint durch eine mehr als fünfzigjährige Garantie des Eigentumsgrundrechts und die verfassungsgeprägte Wirklichkeit gefestigt. Das privatnützige Eigentum ist allgemein anerkannt und insbesondere auch durch die neuere Entwicklung Europas bestätigt worden. Andererseits gibt es kaum ein Rechtsinstitut, das sich so intensiv gegenüber neuen Anfragen an das Recht behaupten muss. Der klassische Eigentümer ist der Grundstückseigentümer, der auf seinem Grundstück seine Wohnung, seine Landwirtschaft oder seinen Gewerbebetrieb findet, in diesem Grundstück sesshafter Bürger wird und damit verstärkt diesem Staate zugehört.

Demgegenüber sucht das fungible Geldeigentum den Weltmarkt und scheint kaum in eine Rechts- und Kulturordnung eingebettet zu sein. Es verkörpert die Beliebigkeit weltweiten Wirtschaftens. Der Mensch findet nicht mehr, wie im 19. Jahrhundert, seine ökonomische Sicherheit im Sacheigentum - der Landwirtschaft und dem Gewerbetrieb -, sondern im Lohnanspruch, in seiner Sozialversicherung, in der Aktiendividende. Aus dem absoluten dinglichen Recht wird ein Anspruch gegenüber anderen, also ein Begegnungsrecht.

Das Eigentum ist die ökonomische Grundlage individueller Freiheit und gibt dem Eigentümer das Recht auf Besitz, Nutzung, Verwaltung und Verfügung des Eigentumsgegenstandes. Eigentum sind all die Vermögenswerten Positionen, die „dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf. Bei der Nutzung des Eigentums erwirbt der Sacheigentümer dadurch, dass er seine Ware anbietet und dafür einen Preis erhält, sein Erwerb setzt die Aufgabe von Eigentum voraus.

Im Gegensatz dazu erlaubt das geistige Eigentum, ein Patent, einen Film, ein Computerprogramm oder ein Urheberrecht gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen, also zu erwerben, ohne Eigentumssubstanz aufzugeben. Das Mäßigungsinstrument des herkömmlichen Marktes, die Knappheit der Güter, bleibt unwirksam. Der Markt drängt auf Gewinnmaximierung ohne Gegengewicht und scheint damit in die Maßlosigkeit zu entgleiten.

Kernidee des Eigentums ist das Verantwortungseigentum. Ein Unternehmer bewirtschaftet sein eigenes Unternehmen, steht mit seiner Arbeit, seinem Namen und seinem Vermögen für die Qualität seiner Leistung ein. Viele Eigentümer erwirtschaften heute aber ihren Gewinn durch einen Fondsmanager, der ihr Kapital in Sekundenschnelle um den Erdball kreisen lässt und dort platziert, wo die größte Rendite zu erwarten ist. Ob mit diesem Kapital Medikamente oder Waffen produziert werden, ist unerheblich. Der Eigentümer verantwortet kaum noch die Wirkungen seiner Kapitalmacht. Vor allem aber ist ein großer Teil der Eigentümerrechte zum Inhalt und Gegenstand des Generationenvertrages geworden. Wenn das Geldeigentum sein Einlösungsvertrauen auf die nächste Generation richtet, der Sozialversicherungsanspruch die Erwerbenden von Morgen zur Finanzierung verpflichtet, das geistige Eigentum darauf baut, dass auch in dreißig Jahren das erworbene Recht noch genutzt wird, so gewinnt dieses Eigentum seine ökonomische Substanz in der Verpflichtung der nachfolgenden Generation.

Diese aber kann am Entstehen der Verbindlichkeit oder Rechtserwartung noch nicht mitwirken. Mit dem Wandel dieser Freiheitsgrundlagen ändert sich auch der Eigentumsbegriff und trennt sich von bürgerlichrechtlichen Begrifflichkeiten. In all diesen Fällen ist das Eigentum Grundlage und Folge der Freiheit. Es gibt kaum ein Freiheitsrecht, das ohne Herrschaft über Wirtschaftsgüter ausgeübt werden könnte. Wer leben will, muss sich ernähren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nur für denjenigen wirksam, der über Wohnraum verfügt. Wer ein Unternehmen oder eine Praxis gründen will, braucht Kapital, die Wissenschaftsfreiheit setzt Bücher und Labors voraus.