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»Kundenpräferenzen« als Rechtfertigungsgrund. - Zulässigkeit von Benachteiligungen Beschäftigter im Hinblick auf Interessen Dritter.

»Kundenpräferenzen« als Rechtfertigungsgrund. - Zulässigkeit von Benachteiligungen Beschäftigter im Hinblick auf Interessen Dritter.

Melanie Buhk

 

Verlag Duncker & Humblot GmbH, 2016

ISBN 9783428549078 , 680 Seiten

Format PDF

Kopierschutz Wasserzeichen

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139,90 EUR

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»Kundenpräferenzen« als Rechtfertigungsgrund. - Zulässigkeit von Benachteiligungen Beschäftigter im Hinblick auf Interessen Dritter.


 

Ist es zulässig, dass ein Bekleidungsgeschäft für junge Mode im Hinblick auf die potentielle Kundschaft nur junges Verkaufspersonal anstellt oder dass eine gynäkologische Praxis mit Verweis auf die Präferenzen der Patientinnen ausschließlich weibliches Personal beschäftigt? Melanie Buhk beleuchtet die Möglichkeiten der Rechtfertigung von gemäß §§ 7, 1 AGG grundsätzlich verbotenen Benachteiligungen Beschäftigter im Hinblick auf Interessen Dritter nach US-amerikanischem, europäischem und deutschem Recht. Inspiriert von Ansätzen aus dem US-amerikanischen Recht entwickelt sie ein vierstufiges Prüfungsraster, das die Maßstäbe §§ 8 Abs. 1, 10 S. 1 und 2 und 3 Abs. 2 Hs. 2 AGG miteinbezieht. Auf diese Weise können zulässige von unzulässigen Benachteiligungen wegen Kundenpräferenzen abgegrenzt werden. Durch die Anwendung auf Fälle aus ausgewählten Problemkreisen, die sich bei Beleuchtung der Rechtsprechung als besonders kontrovers herauskristallisiert haben, wird die Funktionsweise des Lösungsmodells illustriert.

Melanie Buhk studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Virginia School of Law in Charlottesville. Anschließend absolvierte sie ein Promotionsstudium, betreut von Professor Dr. Matthias Jacobs, in Hamburg sowie an der Duke Law School in Durham. Nach dem Rechtsreferendariat am OLG Hamburg mit Stationen in Hamburg und Tokyo und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 2015 ist sie seit 2016 als Proberichterin im Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein tätig.