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Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten

Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten

Otto N. Bretzinger

 

Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft, 2021

ISBN 9783965331341 , 232 Seiten

5. Auflage

Format ePUB

Kopierschutz Wasserzeichen

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13,99 EUR

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Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten


 

Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten

1   Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Deutschen sind reich wie nie zuvor. Die rund 37 Millionen Haushalte zwischen Flensburg und Garmisch verfügen über ein Nettovermögen von über 6,5 Billionen Euro. Und das bedeutet: Die Deutschen erben wie nie zuvor. Schätzungen zufolge werden jährlich über 250 Milliarden Euro an die nächste Generation weitergegeben. Und betroffen sind nicht nur Personen mit großem Vermögen. Jeder, der Vermögen hat, ist im Grunde mit den gleichen Fragestellungen und Problemen konfrontiert.

»Nach mir die Sintflut« – das ist eine weitverbreitete Ansicht, wenn es darum geht, was aus dem mühsam Angesparten werden soll. Fast drei Viertel der Deutschen haben kein Testament errichtet oder einen Erbvertrag abgeschlossen. In diesen Fällen tritt gesetzliche Erbfolge ein. Es bleibt zu hoffen, dass diese den Wünschen des Erblassers entspricht. Wenn Sie rechtliche und steuerliche Fehlplanungen vermeiden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Nachlassplanung, sprich mit dem Zeitpunkt, den Möglichkeiten, den steuerlichen Rahmenbedingungen und Ihren persönlichen Lebensumständen befassen. Die Entscheidung, wem Sie was vererben oder verschenken, kann Ihnen niemand abnehmen. Richtig vererben oder verschenken ist aber nicht schwer, wenn Sie dabei einige grundlegende Regeln beachten. Jeder Fall liegt anders. Grundlage für die richtige Entscheidung sind immer Ihre jeweiligen individuellen Lebensumstände und Ihre persönlichen Wünsche. Gleichwohl können für typische Vermögens- und Familienverhältnisse gängige Lösungen aufgezeigt, bewertet und Gestaltungsmodelle vorgestellt werden. Dieser Ratgeber beschränkt sich inhaltlich auf die Zeit vor dem Erbfall. In diesem Stadium gilt es, die wesentlichen Weichen für eine sinnvolle Vermögensübertragung an die nächsten Familienangehörigen zu stellen. Und gerade in diesem Zusammenhang werden in der Praxis die meisten Fehler gemacht, die nach Eintritt des Erbfalls oft nicht mehr korrigiert werden können. Viele konkrete Tipps und Musterformulierungen sollen Ihnen bei Ihrer Nachlassplanung helfen. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, die Sie und Ihre Erben vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützen sollen. Anhand konkreter Beispiele wird die jeweilige Problematik so verdeutlicht werden, dass Sie Ihre individuelle Situation erkennen und auf der Grundlage der aufgezeigten Lösungswege die richtige Nachlassplanung vornehmen können.

2   Wie Sie Fehlplanungen bei der Vermögensübertragung vermeiden

Wenn Sie Vermögen übertragen wollen, sei es, dass Sie es zu Lebzeiten verschenken oder nach Ihrem Tod vererben wollen, sollten Sie sich einen Überblick über Ihre Vermögenssituation verschaffen und sich danach mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Vermögensübertragung befassen. An erster Stelle Ihrer Überlegungen sollten aber immer Ihre persönlichen Lebensumstände und Ihre Interessen und Wünsche stehen. Für die Vermögensübertragung stellt Ihnen das Gesetz verschiedene Formen zur Verfügung.

2.1   Maßgebend ist Ihre individuelle Lebenssituation

Zunächst sollten Sie sich Ihrer individuellen Lebenssituation bewusst werden. Sie ist die Grundlage für richtige Entscheidungen, wenn Sie Vermögenswerte übertragen wollen. Neben Ihrer aktuellen Vermögenssituation, die Sie möglichst schriftlich und – wenn Sie verheiratet sind – getrennt nach Ehegatten festhalten sollten (vgl. unten), sind Ihre familiären Verhältnisse von besonderer Bedeutung. Die nachfolgende (unvollständige) Auflistung will Ihnen einige alltägliche Lebenssituationen bewusst machen.

  • Berücksichtigen Sie Ihren Familienstand. Dieser hat u.a. für die gesetzliche Erbfolge und für das Erbrecht des überlebenden Ehegatten Bedeutung. Insofern müssen Sie bei Ihrer Nachlassplanung berücksichtigen, ob Sie ledig, verheiratet oder geschieden sind oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.

  • Wenn eine Ehekrise oder sogar der Wunsch nach Scheidung besteht, sollten Sie davon Abstand nehmen, Vermögenswerte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen.

  • Wenn Sie Kinder haben, steht diesen ein gesetzliches Erbrecht zu. Und auch Ihre nichtehelichen Kinder gehören zu Ihren gesetzlichen Erben. Wenn sich Ihre ehelichen und nichtehelichen Kinder nicht verstehen, macht es wenig Sinn, dass Ihr Nachlass im Wege der gesetzlichen Erbfolge an eine Erbengemeinschaft geht. Wenn Sie ein Kind adoptiert haben, müssen Sie beachten, dass auch diesem Kind das gesetzliche Erbrecht zusteht.

  • Auch wenn Ihre ehelichen Kinder nicht miteinander klarkommen oder sie untereinander Probleme haben, stellt sich die Frage, ob gesetzliche Erbfolge verbunden mit einer Erbengemeinschaft sinnvoll ist. Als Alternative kommen Zuwendungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen einen Erb- und Pflichtteilsverzicht in Betracht.

  • Sie müssen auch entscheiden, ob Sie einzelne Familienangehörige bevorzugen oder benachteiligen wollen. Versteht sich Ihr Ehegatte nicht mit den Kindern, ist die gesetzliche Erbfolge mit der Folge einer Erbengemeinschaft nicht sinnvoll.

  • Wenn Sie Kinder mit besonderen Problemen haben (z.B. ein pflegebedürftiges oder behindertes Kind) und Sie die wirtschaftliche Versorgung des Kindes nach Ihrem Tod über die Leistungen der Pflegeversicherungen oder anderer Sozialleistungen hinaus gewährleisten wollen, müssen Sie unbedingt ein Testament errichten.

  • Wenn Sie in erster Linie Ihren Ehegatten wirtschaftlich versorgt wissen wollen, müssen Sie eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Verfügung von Todes wegen errichten. Im Wege der gesetzlichen Erbfolge würde Ihr Ehegatte nur neben Ihren Kindern erben. Allerdings kann die wirtschaftliche Versorgung Ihres Ehegatten auch durch eine Lebensversicherung oder durch Zuwendungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gewährleistet werden.

  • Wenn Sie von Ihrem Ehegatten getrennt leben und Sie vermeiden wollen, dass dieser Erbe wird, müssen Sie ihn durch eine Verfügung von Todes wegen enterben. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist erst dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Erbfalls die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.

  • Wenig Sinn macht es, Vermögen auf verschuldete Personen (z.B. ein Kind) zu übertragen, wenn dann deren Gläubiger sofort auf dieses Vermögen zugreifen können. In Betracht kommt in diesem Fall das Instrument der Vor- und Nacherbfolge.

  • Wenn Sie unverheiratet und kinderlos sind, erben kraft Gesetzes in erster Linie Ihre Eltern. Wollen Sie von dieser gesetzlichen Erbfolge abweichen, müssen Sie eine Verfügung von Todes wegen errichten.

2.2   Berücksichtigen Sie Ihre persönlichen Interessen und Wünsche

Ihre Nachlassplanung sollte in erster Linie Sie zufriedenstellen. Deshalb sollten Sie sich über Ihre persönlichen Interessen und Wünsche bewusst werden. Prüfen Sie, welche Motive Sie mit der Vermögensübertragung verfolgen, wen Sie absichern wollen und vor allen Dingen auch, ob Sie selbst finanziell abgesichert sind.

  • Prüfen Sie, wen Sie mit der Vermögensübertragung absichern wollen – sich selbst, Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder andere Familienangehörige. Entsprechendes gilt für die Frage, wem Sie Priorität bei der Versorgung einräumen wollen. Wenn Sie einzelne Familienangehörige bevorzugen, andere benachteiligen oder sogar enterben wollen, oder wenn Sie Ihr Vermögen möglichst innerhalb der Familie gebunden wissen wollen, müssen Sie auf jeden Fall ein Testament errichten oder einen Erbvertrag abschließen.

  • Befassen Sie sich eingehend mit der Frage, wann Sie Ihr Vermögen übertragen möchten, noch zu Lebzeiten oder erst im Wege der Erbfolge.

  • Wenn Sie sich von Vermögensteilen zu Lebzeiten trennen wollen, sollten Sie sich über Ihre Beweggründe klar werden. Berücksichtigen Sie auch Ihre eigene finanzielle und wirtschaftliche Versorgung. Es muss Ihnen bewusst sein, dass das Auswirkungen u.a. auf etwaige Pflichtteilsansprüche hat. Überlegen Sie, ob Sie die lebzeitige Vermögensübertragung von Gegenleistungen des Zuwendungsempfängers (z.B. Rentenzahlung, Pflegeleistungen) abhängig machen wollen. Prüfen Sie auch, ob Sie sich das Recht vorbehalten wollen, die Zuwendung unter bestimmten Voraussetzungen wieder rückgängig zu machen.

  • Wenn Ihr Vermögen erst nach Ihrem Tod auf Ihre Familienangehörigen übergehen soll, müssen Sie prüfen, ob die gesetzliche Erbfolge....