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Abfallrecht und Föderalismus.

Abfallrecht und Föderalismus.

Michael Kloepfer

 

Verlag Duncker & Humblot GmbH, 2022

ISBN 9783428498420 , 123 Seiten

Format PDF

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Abfallrecht und Föderalismus.


 

Der deutsche Föderalismus scheint in einer Krise zu stecken. Zu schwerfällig erscheinen der Öffentlichkeit seine überkommenen Grundstrukturen, um wichtige Reformprojekte auf den Weg zu bringen. Im Umweltbereich manifestieren sich die Krisenerscheinungen in besonderer Weise, legt der häufig grenzüberschreitende Charakter von Umweltbelastungen doch eine zentrale Aufgabenbewältigung im Bundesstaat nahe. Hinzu tritt der europäische Integrationsprozeß, der Umweltkompetenzen der Mitgliedstaaten zunehmend auf die europäische Ebene verlagert. Es fragt sich daher, welchen Sinn eine föderale Gliederung des Gemeinwesens für den Umweltschutz überhaupt (noch) haben kann. Auf welcher Ebene können und sollten Umweltprobleme sinnvoll geregelt werden? Die Probleme und Chancen der föderalen Aufgabenwahrnehmung im Umweltschutz sind Gegenstand eines Forschungsprojekts, das derzeit vom Forschungszentrum Umweltrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert wird. Im Rahmen des Forschungsprojekts fand am 29. Mai 1998 ein Symposium zu dem Thema »Abfallrecht und Föderalismus« statt. Der Band enthält einen Teil der Referate des Berliner Symposiums. Im Anhang findet sich eine Zusammenfassung der Auswertung eines an die Entsorgungswirtschaft gerichteten Fragenkatalogs zur Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durch die Länder.

Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974-1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976-1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992-2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992-1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission »Umweltgesetzbuch« und von 1999-2001 und 2005-2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008-2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig.