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Umweltrecht in Bund und Ländern. - Darstellung des deutschen Umweltrechts für die betriebliche Praxis - insbesondere die Abfallwirtschaft.

Umweltrecht in Bund und Ländern. - Darstellung des deutschen Umweltrechts für die betriebliche Praxis - insbesondere die Abfallwirtschaft.

Michael Kloepfer

 

Verlag Duncker & Humblot GmbH, 2022

ISBN 9783428510245 , 1196 Seiten

Format PDF

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Umweltrecht in Bund und Ländern. - Darstellung des deutschen Umweltrechts für die betriebliche Praxis - insbesondere die Abfallwirtschaft.


 

Der Föderalismus steht in Deutschland auf dem Prüfstand. Forderungen nach einer noch weitergehenden Ausdehnung der Zuständigkeiten des Bundes, wie sie zuletzt im Bereich der Bildungspolitik erhoben wurden, steht die wachsende Kritik an den fortschreitenden Kompetenzverlusten der Bundesländer gegenüber, der auch durch die Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1994 kaum spürbar gebremst oder zumindest verlangsamt worden ist. Auch die Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung des Bundes, die den Ländern häufig im Gegenzug zu ihrem Kompetenzverlust in steigendem Umfang eröffnet sind, stoßen auf Kritik. Forderungen nach Entflechtung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern werden laut. Der aus diesem Spannungsfeld resultierende rechtspolitische Diskurs über die Funktion und Ausgestaltung des Föderalismus in Deutschland liegt unterschwellig auch dem deutschen Umweltrecht seit seiner legislativen Aufbauphase zugrunde. Hier hat die zersplitterte Verteilung von Kompetenzen bewirkt, dass sowohl auf Bundesebene wie auch auf der Ebene der 16 Bundesländer umfängliche Normenkomplexe zum Schutz der Umwelt verabschiedet worden sind, die sich teils überschneiden, teils ergänzen, teils aber auch widersprechen. Trotz der Verflechtungen zwischen dem Umweltrecht und dem föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland ist der »Umweltföderalismus« - soweit erkennbar - bislang in Deutschland rechtssystematisch nicht bzw. nur peripher untersucht worden. Diese Lücke will das vorliegende Werk schließen, das den Abschluss eines mehrjährigen Forschungsprojekts des Forschungszentrums Umweltrecht e. V. an der Humboldt-Universität zu Berlin bildet. Die vorgelegte Untersuchung unternimmt den Versuch, eine auch ökologische Theorie des Föderalismus mit zu formulieren: Wie lassen sich Umweltbelastungen, die längst hinsichtlich ihrer Ursachen wie auch ihrer Auswirkungen die Grenzen der Bundesländer, aber auch die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland überschreiten, heute noch sinnvoll im Beziehungsgeflecht von Bund und Ländern lösen? Welche Legitimation verbleibt den Bundesländern für die Kreation eines Umweltrechts, das in steigendem Maße die Großräumigkeit der Umweltbelastungen wie auch die Ausdehnung des Handlungsraums der Wirtschaftsakteure berücksichtigen muss? Ausgewertet wurden verstärkt auch die Erfahrungen derjenigen, die tagtäglich in der praktischen Arbeit mit den Problemen, aber auch mit den Vorteilen des deutschen Umweltföderalismus zu tun haben, sei es in der Behördenpraxis, sei es in der betrieblichen Praxis. Angesichts der mittlerweile außerordentlichen Weite des deutschen Umweltrechts beschränkt sich die Untersuchung primär auf die Praxis der Abfallwirtschaft: Im Vordergrund stehen das Abfallrecht sowie die abfallwirtschaftlichen Bezüge des Bodenschutz-, Gewässerschutz- und Immissionsschutzrechts. Aus dem Vorwort

Prof. em. Dr. Michael Kloepfer war von 1974-1976 Professor an der Freien Universität Berlin, von 1976-1992 Professor an der Universität Trier, dort Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht. Von 1992-2011 war er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor am Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht. Seit 2011 ist er Emeritus. Von 1992-1998 war er Stellvertretender Vorsitzender der unabhängigen Sachverständigenkommission »Umweltgesetzbuch« und von 1999-2001 und 2005-2007 Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft e.V. Von 2008-2016 war er Mitglied der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern. Er absolvierte zahlreiche Forschungsaufenthalte im Ausland (u.a. Kobe/Japan; Lausanne/Schweiz; Stanford/USA). Er ist zudem Präsident der Forschungszentren Umweltrecht (FZU), Technikrecht (FZT), Katastrophenrecht (FZK) sowie des Instituts für Gesetzgebung und Verfassung (IGV) und ist seit 2011 Leiter des Forschungszentrums Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2017 ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Köhler & Klett tätig.