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Das Rechtsverhältnis zwischen Schiedsorganisation und Schiedspartei - Rechtsgrundlagen, Verfahrensgarantien und Konfliktfälle

Das Rechtsverhältnis zwischen Schiedsorganisation und Schiedspartei - Rechtsgrundlagen, Verfahrensgarantien und Konfliktfälle

Christian Johannes Wahnschaffe

 

Verlag Mohr Siebeck , 2024

ISBN 9783161626814 , 368 Seiten

Format PDF

Kopierschutz DRM

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89,00 EUR

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Das Rechtsverhältnis zwischen Schiedsorganisation und Schiedspartei - Rechtsgrundlagen, Verfahrensgarantien und Konfliktfälle


 

Die institutionelle Handelsschiedsgerichtsbarkeit verzeichnet einen fortschreitenden Bedeutungsgewinn. Mit wachsenden Befugnissen ausgestattete Schiedsorganisationen agieren in einem Umfeld konfrontationsbereiter Schiedsparteien. In Konfliktfällen ist Klarheit über die Grundlagen des Rechtsverhältnisses zur Schiedsorganisation elementar. Dazu würdigt Christian Johannes Wahnschaffe die Qualifikation des Schiedsorganisationsvertrages, dessen Statut, Zustandekommen und Vertragstypus sowie die Rechtsnatur schiedsinstitutionellen Handelns. Es folgt eine systematische Untersuchung zu den Anforderungen an eine Schiedsorganisation hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs und ihrer Neutralität nach nationalen wie internationalen Rechtsquellen. Der dritte Teil konkretisiert schließlich rechtliche Parameter (möglicher) Konfliktsituationen: einerseits die Loslösung einzelner Beteiligter, andererseits die gerichtliche Überprüfung schiedsinstitutionellen Handelns, letzteres insbesondere in Aufhebungs- oder Haftungsverfahren. Der Autor schließt mit Reflexionen zur Rolle der Schiedsorganisation als Hüterin der Verfahrensintegrität.

Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster; 2018 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Professur für Ausländisches und Internationales Recht und in dieser Funktion Geschäftsführer des Karina und Erich Schumann Centre for Advanced International Legal Studies an der Universität Münster; 2023 Promotion; Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.